Entwicklung der Kammerherrenschlüssel im Großherzogtum Baden
Der älteste im Badischen Landesmuseum Karlsruhe überlieferte Kammerherrenschlüssel geht auf eine Verleihung durch Carl III. Wilhelm, Markgraf von Baden-Durlach (1679–1738, Regierungsbeginn 1709), zurück. Das Stück zeigt unter einem Fürstenhut ein verschlungenes, rankenförmig gestaltetes Monogramm CW sowie darunter in kleinerer Form das badische Wappen. Ein weiterer, ähnlicher Schlüssel befindet sich im Deutschen Schloss- und Beschlägemuseum in Velbert. Beide Exemplare bestehen aus gegossener, ziselierter und feuervergoldeter Bronze; ihre Länge beträgt jeweils 16 cm. Unterschiede finden sich in der Ausführung der Bartausparung und in der Darstellung des Wappens. Ein zusätzlich in Karlsruhe verwahrter eiserner Schlüssel mit vergoldetem Griff (13,6 cm) weist ein nur undeutlich zu erkennendes Monogramm auf. Vermutlich handelt es sich um eine Probefertigung, die nicht zur Verleihung gelangte. Auf Carl III. Wilhelm folgte sein Enkel Karl Friedrich (1728–1811; nominell Regent ab 1738, Alleinherrscher ab 1748). Unter seiner Herrschaft wurden die beiden badischen Landesteile vereinigt. Karl Friedrich trug zunächst den Markgrafentitel, erhielt 1803 die Kurwürde und führte ab 1806 als Souverän des neuen Großherzogtums den Titel eines Großherzogs. Drei im Landesmuseum Karlsruhe erhaltene Kammerherrenschlüssel stammen aus seiner langen Regierungszeit. Zwei davon sind noch markgräflich geprägt und zeigen im Kopf unter einem Fürstenhut das badische Wappen; sie wurden zwischen 1748 und 1803 getragen.
Unterlagen des Generallandesarchivs Karlsruhe belegen, dass die Wappendarstellung im 18. Jahrhundert die übliche Gestaltungsform war. 1790 erhielt die Glockengießerei und Stahlfabrik Johann und Gebrüder Schlaff in Rastatt den Auftrag, Kammerherrenschlüssel neu zu vergolden. Mit der Auftragsbestätigung legte sie drei Entwurfszeichnungen vor, die eine filigranere, aufgelockerte Gestaltung vorsahen. Diese Entwürfe wurden jedoch vom Oberkammerherrn abgelehnt. Ein weiterer Schlüssel aus dieser Zeit zeigt das Wappen unter einer Krone. Auch hier beträgt die Länge 16 cm, während das Exemplar mit Krone aufgrund des größeren Schlüsselkopfs 17 cm misst. Sämtliche Schlüssel dieser Periode sind aus Messing gegossen, nachziseliert und feuervergoldet; die Bartausparungen entsprechen einander.
Karl Friedrichs Nachfolger wurde sein Enkel Carl (1786–1818; Mitregent ab 1808, Alleinherrscher ab 1811). Die Schlüssel aus seiner kurzen Regierungszeit bestehen aus vergoldetem Messingguss, sind 14,9 cm lang und zeigen im Schild – gehalten von Löwe und Greif, den heraldischen Schildhaltern des badischen Staatswappens – das klar ausgeführte Monogramm C unter großherzoglicher Krone. Sein Nachfolger, Ludwig I. (1763–1830; Regierungsbeginn 1818), der letzte Vertreter der alten Zähringer-Linie, verlieh Schlüssel gleicher Form, jedoch mit geändertem Monogramm L. Da Ludwig I. keine erbberechtigten Söhne hatte, folgte ihm 1830 Leopold I. (1790–1852), ein Sohn aus der morganatischen Ehe Karl Friedrichs mit der späteren Reichsgräfin von Hochberg. Schlüssel aus Leopolds Regierungszeit sind im Landesmuseum nicht erhalten, wurden jedoch 1975 im Auktionshaus Graf Klenau in München versteigert. Sie entsprachen in Form und Länge den Vorgängermodellen; das Monogramm war jedoch zu den verschlungenen Buchstaben LGB erweitert.
Auf Leopold folgte nominell Ludwig II. (1824–1858), der jedoch nicht regierungsfähig war. Die Regentschaft übernahm sein jüngerer Bruder Friedrich (1826–1907; Regent ab 1852, Großherzog ab 1856, Alleinherrscher ab 1858). Ob in dieser Phase besondere Kammerherrenschlüssel verliehen wurden, lässt sich nicht nachweisen. Wahrscheinlich wurden weiterhin die früheren Schlüssel getragen, da die Anfangsbuchstaben der Namen übereinstimmten. Für Großherzog Friedrich I. wurden neue Schlüssel entworfen. Diese waren 19 cm lang, aus vergoldetem Messingguss gefertigt und zeigten im Schild unter einer Krone ein verschlungenes F. Löwe und Greif standen nun nicht mehr frei als Schildhalter, sondern waren in eine ornamental gestaltete Umrahmung integriert. Die bisher bekannten Schlüssel mit der Chiffre F weisen nur geringe Variationen auf, die vermutlich auf Nachbestellungen oder neue Gussformen zurückzuführen sind.
Der letzte Großherzog, Friedrich II. (1857–1928, Regierung 1907–1918), ließ aufgrund der Namensgleichheit die bisherigen Schlüssel weiterführen. Das Kölner Stadtmuseum erwarb von der Firma E. Distelbarth in Karlsruhe ein Exemplar aus seiner Regierungszeit, das sich in einem Etui befand und eine besonders aufwendige Dekoration aufwies: Das Portepee bestand aus kunstvoll verarbeitetem, vergoldetem Silberdraht; die Schleife war mit rhomboiden und kreisförmigen Messingplättchen besetzt, und auf der Troddel erschien das badische Wappen doppelt. Die gesamte Dekoration war mithilfe vergoldeten Silberdrahts am Schlüssel befestigt. Seit der Regierungszeit Großherzog Carls wurden keine Wappen mehr auf den Schlüsseln dargestellt – eine frühere badische Tradition. Vermutlich wurde schon in jener Zeit die zusätzliche wappengeschmückte Dekoration eingeführt.
Details des Kammerherrenschlüssels im Großherzogtum Baden
Großherzogtum Baden, 1853-1918
Großherzog Friedrich I. von Baden (1826-1907) fungierte von 1852 bis 1856 als Regent und von 1856 bis zu seinem Ableben im Jahr 1907 als Großherzog von Baden. Für ihn wurden neue, veränderte Schlüssel geschaffen. Diese wiesen eine Länge von 19 cm auf und waren aus vergoldetem Messingguss gefertigt. Auf der Vorderseite der Schlüssel, im Schild, befand sich unter der Krone ein verschlungenes „F“. Die vormals separat stehenden Schildhalter, dargestellt durch Löwen und Greife, waren nun fest mit den Schlüsseln verbunden. Zudem wiesen sie nun eine verzierte Umrahmung auf. Die bisher bekannten Schlüssel mit dem Monogramm „F“ weisen alle nur geringfügige Abweichungen auf. Diese Veränderungen könnten auf Nachbestellungen oder die Verwendung einer neuen Form durch den Hersteller zurückzuführen sein.
Der letzte Großherzog Friedrich II. (1857-1928) regierte von 1907 bis 1918, und aufgrund der Namensgleichheit wurden in seiner Regierungszeit die alten Schlüssel weitergetragen. Das Portepee bestand aus vergoldetem Silberdraht. Die Schleife war mit einem rhomboiden und kreisförmigen Messingplättchen versehen. Unter der Schleife wurde auf der Troddel das badische Wappen auf zweifache Weise dargestellt. Das Ganze wurde mit einem vergoldeten Silberdraht auf den Schlüssel gebunden.
Details (Baden, 1853-1918)
Die Ernennung der Kammerherren erfolgte durch den Großherzog, was durch eine Urkunde dokumentiert wurde. Die Verleihung der Kammerherrenwürde sowie die damit einhergehende Beschaffung und Übergabe des Kammerherrenschlüssels waren mit Gebühren verbunden.
Gemäß dem Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden von 1910 sind 102 aktive Kammerherren verzeichnet.
Seit dem Jahre 1854 waren die Kammerherrenschlüssel nicht mehr Rückgabepflichtig.
Nach VOLLE handelt es sich bei dem hier gezeigten Schlüssel um die seit 1853/54 ausgegebene Form aus der Regierungszeit von Großherzog Friedrich I. oder Großherzog Friedrich II.
Der Schlüssel wiegt gut 148 g und ist etwa 52,5 x 191 mm groß. Er besteht aus einer feuervergoldeten, sehr hellen, fast weißlichen Kupferlegierung (Bronze bzw. Messing). Die Kartusche mit dem Monogramm weist partiell eine matt vergoldete Oberfläche auf, die einer Politur unterzogen wurde. Das Monogramm selbst, das gespiegelte „F“, ist beiderseits separat aufgelegt. Auf dem Stück finden sich keinerlei Punzen oder Marken. Die Kammerherrenschlüssel wurden zusammen mit dem Portepee in einem mit roter Seide ausgekleideten, grünen Etui ausgegeben.
Etui des badischen Kammerherrenschlüssels